Lizenzbedingungen
Was Sie mit der norify-Software tun dürfen — und was nicht.
Hinweis zum aktuellen Stand: norify befindet sich in Gründung. Solange das Unternehmen nicht vollständig gegründet und diese Dokumente nicht anwaltlich geprüft sind, kommen über diese Website keine Verträge zustande. Die folgenden Bedingungen beschreiben, wie der Vertrieb ab dem Live-Gang geregelt sein wird.
Inhalt
1. Vertragsgegenstand
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der von norify überlassenen Software. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen diese Lizenzbedingungen in Fragen des Nutzungsumfangs vor.
2. Umfang der Nutzungsrechte
2.1 norify räumt dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Recht ein, die Software im eigenen Geschäftsbetrieb zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.
2.2 Die zeitliche Reichweite richtet sich nach dem gewählten Modell:
| Modell | Dauer | Betrieb |
|---|---|---|
| Einmalkauf | zeitlich unbegrenzt | bei norify oder auf einem Server des Kunden |
| Lizenz (SaaS) | für die Dauer des Vertrags | ausschließlich in der norify-Cloud in Deutschland |
| Testphase | 14 Tage | in der norify-Cloud, endet automatisch |
2.3 Die Nutzung ist auf das Unternehmen des Kunden einschließlich verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 AktG beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Nutzerzahl und Zugänge
3.1 Die Zahl der zulässigen Nutzer ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Zusätzliche Nutzer können jederzeit im Kundenkonto hinzugebucht werden.
3.2 Jeder Zugang ist personengebunden. Ein gemeinsam genutzter Sammelzugang für mehrere Personen ist nicht zulässig — er macht die Nachvollziehbarkeit von Einträgen unmöglich und untergräbt damit gerade den Zweck von Schichtbuch und Fahrtenbuch.
3.3 Scheidet eine Person aus, darf ihr Zugang auf eine nachrückende Person übertragen werden.
4. Nicht gestattete Nutzung
Ohne vorherige Zustimmung von norify in Textform ist es dem Kunden untersagt,
- die Software zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen,
- die Software als Dienstleistung für Dritte zu betreiben (Rechenzentrumsbetrieb, Hosting für fremde Betriebe),
- Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern,
- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist,
- Sicherheitsmechanismen oder Lizenzprüfungen zu umgehen.
5. Quellcode und Bearbeitung
5.1 Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
5.2 Bei Individualentwicklungen kann die Herausgabe des Quellcodes im Einzelfall vereinbart werden. Der Kunde erhält dann das Recht zur Bearbeitung für eigene Zwecke; die Gewährleistung von norify entfällt für eigenmächtig bearbeitete Bestandteile.
6. Fremdkomponenten (Open Source)
Die Software kann Bestandteile Dritter enthalten, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen — insbesondere Open-Source-Komponenten. Diese Bedingungen gehen für die betreffenden Bestandteile vor. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Komponenten und ihrer Lizenzen stellt norify auf Anfrage an hallo@norify.de in Textform bereit.
7. Rechte an Ihren Daten
Alle Daten, die Sie in der Software erfassen, gehören Ihnen. norify erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie ausschließlich, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Eine Auswertung Ihrer Inhalte zu eigenen Zwecken — etwa für Analysen, Werbung oder das Training von KI-Modellen — findet nicht statt.
Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst in offenen Formaten (CSV, PDF) exportieren. Die Exportfunktion ist Teil des Leistungsumfangs und nicht kostenpflichtig.
8. Aktualisierungen
8.1 Im Lizenzmodell erhält der Kunde alle Aktualisierungen automatisch und ohne Zusatzkosten.
8.2 Beim Einmalkauf sind Aktualisierungen für zwölf Monate ab Bereitstellung enthalten. Danach bleibt die zuletzt bereitgestellte Version unbefristet nutzbar; weitere Aktualisierungen sind über ein Wartungspaket beziehbar.
8.3 Aktualisierungen können Voraussetzungen an Browser oder Betriebssystem verändern. norify kündigt solche Änderungen mindestens vier Wochen im Voraus an.
9. Ende der Lizenz
9.1 Mit Ende des Lizenzvertrags erlischt das Nutzungsrecht. Beim Einmalkauf bleibt das Nutzungsrecht bestehen; es erlischt nur bei einer erheblichen Verletzung dieser Lizenzbedingungen und erfolgloser Abmahnung.
9.2 Nach Vertragsende stellt norify die Daten noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend vollständig.
9.3 Bei einer Installation auf einem Server des Kunden hat dieser nach Erlöschen des Nutzungsrechts alle Kopien der Software zu löschen und dies auf Verlangen in Textform zu bestätigen.
norify
Inhaber: Timo Steffensky
Berlin
Deutschland
hallo@norify.de